Strafrecht

Schadensersatz, Opferentschädigung

Delikt Oldenburg

Das Strafrecht umfasst die Rechtsnormen eines Landes, die bestimmte Handlungen verbieten und bei jeglicher Zuwiderhandlung als Folge eine Strafe verknüpfen.

Ziel des Strafrechtes ist insbesondere der Schutz von Leben und Eigentum sowie Sicherheit des Staates und der Grundwerte des Gemeinschaftslebens.

Wir beraten Sie ausführlich über alle Details im Strafrecht. Dieses umfasst eine ganze Reihe an Delikten. Oftmals geht es um Straftaten wie Diebstahl oder Raub, aber auch Körperverletzungen oder Mord sind nicht unüblich. Dennoch verteidigen wir Sie auch in solchen Fällen.

Bevor Sie sich durch Vernehmung von Polizei oder Staatsanwaltschaft mit Teilaussagen Nachteile verschaffen, können Sie durch uns Einsicht in die behördlichen Ermittlungsakten bekommen. So wissen Sie um den Stand der Dinge und können dadurch taktisch günstigere Aussagen machen.

Auf der anderen Seite befassen wir uns aber auch mit den Betroffenen einer Straftat. Wir beraten die Opfer, helfen ihnen bei der Stellung von Strafanzeigen und begleiten Ermittlungsverfahren gegen die Täter. So können wir auch Durchsuchungen und Verhaftungen in die Wege leiten.

Immer wieder gibt es auch Fälle, in denen Zeugen einer Straftat vom Täter oder einem Mittäter eingeschüchtert oder bedroht werden. Hier leisten wir Zeugenbeistand und beantragen Zeugenschutzmaßnahmen, damit gegebenenfalls wichtige Aussagen eines Zeugen dennoch vor Gericht kommen.

Außerdem helfen wir bei gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Geltendmachungen von Schadensersatzansprüchen und melden Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz an. Sollten Sie Opfer eines Verbrechens geworden sein, oder Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen, suchen Sie am besten umgehend die Anwälte unserer Kanzlei in Oldenburg auf.

 
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